Erbrecht

Im Vordergrund der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats steht in der Regel die Auseinandersetzung unter mehreren Erben. Die Bearbeitung eines Erbrechtsmandats beschränkt sich aber nicht auf die Kernfragen der erbrechtlichen Rechtsnachfolge. Mannigfaltig greift das Erbrecht auf andere Rechtsgebiete aus, insbesondere das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht. Erbrechtliche Fragen stellen sich aber nicht erst mit dem Tod einer Person, vielmehr ist die Beratung des Rechtsanwalts gefragt, wenn es um die erbrechtliche Gestaltung vor dem Erbfall geht.

Unsere Beratung und Vertretung umfassen die Gestaltung testamentarischer Verfügungen vor einem Erbfall, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen. Im Fokus stehen eine gründliche Analyse des Sachverhalts und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen. Unser Blick ist dabei auf die günstige Gestaltung unter steuerlichen, insbesondere schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten gerichtet. Auch erbrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug sind Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit.