Familienrecht

Zum Spektrum unserer familienrechtlichen Tätigkeit gehören insbesondere:

  • Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
  • Zugewinnausgleich, vorzeitiger Zugewinnausgleich
  • Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Scheidungsverfahren
  • Unterhaltsrecht (Kindes-, Ehegattenunterhalt, Unterhalt alleinerziehender Eltern)
  • Versorgungsausgleich mit Schwerpunkt auf Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Kindschaftsrecht (Sorge- und Umgangsrecht)
  • Familiensachen mit Auslandsbezug
  • Haushalts- und Ehewohnungssachen

Wir erstellen auch Gutachten zu familien- und familienverfahrensrechtlichen Fragen und übernehmen auf Wunsch begleitende familienrechtliche Beratung in laufenden Verfahren.

Unser Ziel ist, die dauerhaftem Wandel unterliegende und komplexe Materie des Familienrechts fundiert in außergerichtlichen Verhandlungen und professionell vor Gericht zu vertreten – streng und ausschließlich am Interesse der Mandanten ausgerichtet. Dabei kommt uns die langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet zu Gute. Selbstverständlich halten wir unsere Rechtskenntnisse durch regelmäßige Fortbildungen auf aktuellem Stand.